Seit Ende November 2024 sind neue Vorgaben für die Benennung von Fonds mit Nachhaltigkeitsbezug in Kraft getreten, die durch eine Verordnung der Europäischen Wertpapier- und Markenaufsichtsbehörde (ESMA) geregelt werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Fondsnamen nicht nur klar und präzise sind, sondern auch keine irreführenden Aussagen in Bezug auf Nachhaltigkeit enthalten. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Anlegern mehr Transparenz zu bieten und Greenwashing zu verhindern, das in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus regulatorischer Bemühungen gerückt ist.
Fondsmanager und -anbieter haben nun eine Übergangsfrist bis zum 21. Mai 2025, um die Namen ihrer bestehenden Fonds auf die Konformität mit den neuen Anforderungen zu überprüfen. In dieser Zeit müssen sie sicherstellen, dass die Bezeichnungen ihrer Produkte die enthaltenen Nachhaltigkeitskriterien korrekt widerspiegeln und keine überzogenen oder ungenauen Versprechungen gemacht werden. Besonders betroffen sind Fonds, die Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „ESG“ (Umwelt, Soziales und Governance) oder ähnliche Schlagwörter im Namen führen. Diese Begriffe sind künftig nur dann zulässig, wenn der Fonds strikte Kriterien erfüllt, die durch die neue Verordnung definiert sind. Dazu gehört beispielsweise, dass ein erheblicher Teil der Investitionen tatsächlich auf nachhaltigen Prinzipien basiert.
Die neuen Vorgaben stellen Fondsanbieter vor Herausforderungen, da sie ihre bestehenden Strategien und Marketingmaterialien umfassend überprüfen und möglicherweise anpassen müssen. Eine sorgfältige Analyse der Portfolios und der Anlagestrategien ist unerlässlich, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig müssen klare Kommunikationsstrategien entwickelt werden, um Anleger über mögliche Änderungen zu informieren und deren Vertrauen zu erhalten. Für Fonds, die ihre Benennung nicht rechtzeitig anpassen, drohen rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein Verlust des Marktvertrauens.
Ein weiterer zentraler Aspekt der Verordnung ist, dass die Anforderungen nicht nur auf die Namensgebung abzielen, sondern auch auf die zugrundeliegenden Kriterien und Daten, die die Nachhaltigkeitsansprüche eines Fonds untermauern. Fondsmanager sind verpflichtet, transparente und überprüfbare Daten vorzulegen, um die Einhaltung der Standards zu belegen. Dies erfordert in vielen Fällen eine engere Zusammenarbeit mit Rating-Agenturen und Anbietern von ESG-Daten sowie eine Verbesserung der internen Berichtsprozesse Obwohl die neuen Regeln mit Aufwand und Kosten verbunden sind, wird in der Branche allgemein anerkannt, dass sie langfristig positive Auswirkungen haben können. Sie fördern ein höheres Maß an Verantwortlichkeit und Glaubwürdigkeit und tragen dazu bei, das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Produkte zu stärken. Gleichzeitig senden sie ein Signal an den Markt, dass Nachhaltigkeit ernst genommen wird und Greenwashing keine Zukunft hat.
Die Frist bis Mai 2025 gibt den Fondsanbietern genügend Zeit, sich anzupassen, bedeutet aber auch, dass ein erheblicher Druck besteht, die Arbeiten zügig voranzutreiben. Mit der klaren Erwartungshaltung der Regulierungsbehörden und der zunehmenden Sensibilität der Anleger wird erwartet, dass die neuen Regeln nicht nur die Transparenz erhöhen, sondern auch die Qualität nachhaltiger Investments auf dem europäischen Markt fördern.