Am 14. Mai 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wichtige Leitlinien veröffentlicht, die die Benennung von Fonds betreffen. Diese Leitlinien adressieren speziell die Bedingungen, unter denen Fonds nachhaltigkeitsbezogene Begriffe wie „Umwelt“ (Environment), „Soziales“ (Social) oder „gute Unternehmensführung“ (Governance), die oft mit der Abkürzung ESG (Environmental, Social, Governance) zusammengefasst werden, im Namen tragen dürfen. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Transparenz und Einheitlichkeit im europäischen Finanzmarkt dar und ist eine Reaktion auf die wachsende Nachfrage nach klaren und verlässlichen Informationen über nachhaltige Investitionen.
Die neuen Leitlinien der ESMA verfolgen das Ziel, die Irreführung von Anlegern zu verhindern und sicherzustellen, dass die im Namen eines Fonds enthaltenen Begriffe tatsächlich durch die Anlagestrategien des Fonds gerechtfertigt sind. In den vergangenen Jahren hat das Interesse an ESG-Investitionen stark zugenommen, was jedoch auch zu einer gewissen Unsicherheit geführt hat, da die Kriterien, die Fonds erfüllen müssen, um als nachhaltig zu gelten, oft uneinheitlich oder unklar waren. Diese Leitlinien stellen nun klar, dass Fonds, die nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Namen führen, strenge Kriterien erfüllen müssen, um dies auch glaubhaft tun zu können. Konkret sieht die ESMA vor, dass Fonds, die Begriffe wie „Umwelt“, „Soziales“ oder „gute Unternehmensführung“ im Namen führen, eine Mindestschwelle an nachhaltigen Investitionen erreichen müssen. Diese Schwellenwerte müssen klar definiert und überprüfbar sein. Zudem müssen die Fonds transparent darlegen, wie sie die entsprechenden Kriterien erfüllen und inwieweit ihre Anlagestrategien tatsächlich auf nachhaltige Ziele ausgerichtet sind. Dies soll sicherstellen, dass nur Fonds, die substanzielle Beiträge zu Umwelt- oder Sozialzielen leisten, diese Begriffe im Namen tragen dürfen.
Ein weiterer zentraler Aspekt der ESMA-Leitlinien ist die Harmonisierung der Anforderungen auf europäischer Ebene. Bislang gab es in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedliche Regelungen und Auslegungen hinsichtlich der Benennung von Fonds. Mit den neuen Leitlinien wird nun erstmals ein einheitlicher Standard eingeführt, der in allen EU-Staaten gilt. Dies fördert nicht nur die Transparenz, sondern stärkt auch das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte, da diese nun EU-weit nach denselben Kriterien bewertet werden. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat angekündigt, die ESMA-Leitlinien in ihrer Verwaltungspraxis zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die neuen Regeln auch in Deutschland verbindlich werden und Fondsanbieter sich an den strengen Vorgaben der ESMA orientieren müssen. Die Umsetzung dieser Leitlinien wird von der BaFin überwacht, was sicherstellt, dass die Interessen der Anleger gewahrt bleiben und Greenwashing, also das fälschliche Ausgeben von Finanzprodukten als nachhaltig, effektiv bekämpft wird.
Insgesamt stellen die neuen Leitlinien der ESMA einen wichtigen Fortschritt für die nachhaltige Finanzwirtschaft in Europa dar. Sie fördern die Integrität des Marktes, indem sie klare und einheitliche Regeln schaffen, die die Verwendung von ESG-bezogenen Begriffen in Fondsnamen regeln. Dies hilft den Anlegern, fundierte Entscheidungen zu treffen und stärkt das Vertrauen in nachhaltige Investitionen. Mit der Harmonisierung der Vorschriften auf europäischer Ebene wird zudem ein wichtiger Beitrag zur weiteren Integration des europäischen Finanzmarktes geleistet.