Fonds nach Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 – warum sind sie grau, hellgrün oder dunkelgrün? Was steckt hinter diesen Abstufungen und wie kann man erkennen, welcher Fonds wirklich nachhaltig ist und den eigenen Ansprüchen genügt?
In den letzten Jahren hat das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzwelt stark an Bedeutung gewonnen. Im Zuge dieser Entwicklung sind verschiedene Klassifizierungen von Fonds entstanden, die Anlegern dabei helfen sollen, nachhaltige Investments zu identifizieren. Dabei spielen insbesondere die EU-Verordnungen Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 eine entscheidende Rolle. Die EU-Verordnung Nr. 2019/2088, auch bekannt als die Offenlegungsverordnung oder Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), wurde im März 2021 eingeführt. Sie verfolgt das Ziel, Transparenz und Vergleichbarkeit von nachhaltigen Finanzprodukten sicherzustellen. Die Verordnung legt die Kriterien fest, nach denen Fonds kategorisiert werden können.
Artikel 6 betrifft Fonds, die keine spezifische Nachhaltigkeitsausrichtung haben. Diese Fonds werden als „grau“ bezeichnet. Sie erfüllen lediglich die Mindestanforderungen, die in der Offenlegungsverordnung festgelegt sind. Sie berücksichtigen dabei Aspekte wie die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozess oder die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Es gibt keine spezifischen Vorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in ihrer Anlagestrategie.
Artikel 8 betrifft Fonds, die eine bestimmte Nachhaltigkeitsausrichtung haben. Diese Fonds werden als „hellgrün“ bezeichnet. Sie verfolgen explizit nachhaltige Ziele und investieren in Unternehmen, die bestimmte ökologische oder soziale Kriterien erfüllen. Dabei kann es sich beispielsweise um Unternehmen handeln, die erneuerbare Energien fördern oder soziale Gerechtigkeit fördern. Die genauen Kriterien werden von den Fondsmanagern festgelegt und müssen transparent kommuniziert werden.
Artikel 9 betrifft Fonds, die eine strenge Nachhaltigkeitsausrichtung haben. Diese Fonds werden als „dunkelgrün“ bezeichnet. Sie legen besonderen Wert auf Nachhaltigkeit und haben das Ziel, einen erheblichen positiven Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft zu haben. Diese Fonds investieren in Unternehmen, die den höchsten Nachhaltigkeitsstandards entsprechen und sich aktiv für ökologische und soziale Belange einsetzen.
Die Abstufungen der Fonds nach Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 sollen Anlegern dabei helfen, die Nachhaltigkeitsausrichtung der Fonds besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass diese Klassifizierungen nur eine erste Orientierung bieten. Um sicherzustellen, dass ein Fonds tatsächlich den eigenen Ansprüchen an Nachhaltigkeit genügt, ist es ratsam, weitere Informationen zu recherchieren. Oft ist es auch so, dass augenscheinlich nachhaltig agierende Unternehmen im Hintergrund trotzdem mit eher wenigen grünen Einflüssen in direktem Zusammenhang stehen.