/Diese Fondsnamen sind von den neuen ESMA-Leitlinien betroffen

Diese Fondsnamen sind von den neuen ESMA-Leitlinien betroffen

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Namensgebung von ESG-Fonds veröffentlicht, um gegen sogenanntes Greenwashing vorzugehen und Anleger zu schützen. Ziel ist es, klare und transparente Kriterien für die Bezeichnung von Fonds festzulegen, die behaupten, nachhaltige, soziale oder klimabezogene Anlagestrategien zu verfolgen. Die neuen Vorgaben verpflichten Fondsanbieter, die Namen ihrer Fonds genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimafreundlich“ tatsächlich den Inhalt und die Strategie des Fonds widerspiegeln. Greenwashing – das Phänomen, bei dem Unternehmen oder Fonds sich durch irreführende Marketingmaßnahmen als umweltfreundlich oder sozial verantwortungsvoll präsentieren, ohne diese Ansprüche in der Praxis zu erfüllen – ist für die Finanzbranche ein wachsendes Problem. Investoren, die ihre Gelder gezielt in nachhaltige Projekte investieren wollen, sollen durch die neuen Leitlinien eine klarere Orientierung und größere Sicherheit gewinnen. Die ESMA unterstreicht, dass transparente Namensgebung ein zentraler Schritt ist, um das Vertrauen der Anleger zu sichern und die Glaubwürdigkeit von ESG-Fonds zu erhöhen.

Die ESMA hat dazu drei Hauptkategorien von Begriffen definiert, die in Fondsnamen verwendet werden dürfen, sofern sie tatsächlich die dahinterstehende Strategie widerspiegeln. Die erste Kategorie umfasst Transition-, sozial- oder Governance-verwandte Begriffe. Hierzu zählen Begriffe, die auf soziale Verantwortung und Unternehmensführung abzielen, wie etwa „Social Impact“, „Governance“ oder „Transition“. Ein Fonds mit einem solchen Namen muss entsprechend an der Verbesserung sozialer Standards und der Unternehmensführung ausgerichtet sein und diese Ansprüche auch durch konkrete Maßnahmen belegen können. Fondsanbieter müssen nachweisen, dass ihre Investitionsstrategien sozialen Mehrwert schaffen und zu gesellschaftlicher Verantwortung beitragen.

Die zweite Kategorie umfasst Umwelt- oder Impact-verwandte Begriffe wie „Umwelt“, „Klima“ oder „Biodiversität“. Fonds, die sich solcher Begriffe bedienen, sollen primär auf ökologische Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Hierzu gehören beispielsweise Fonds, die sich in erneuerbare Energien, Wasseraufbereitung oder Klimaschutz engagieren. Fonds, die „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ im Namen führen, müssen klare Nachhaltigkeitsziele und -strategien aufweisen, die auch überprüfbar sind. Die dritte Kategorie schließlich umfasst allgemeinere Begriffe wie „nachhaltig“ oder „grün“, die eine breitere Nachhaltigkeitsstrategie suggerieren. Hier sind die Anforderungen ebenfalls hoch: Fondsanbieter, die solche Begriffe nutzen, müssen eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen, die ökologische und soziale Faktoren sowie Aspekte der Unternehmensführung umfasst. Ein „grüner“ Fonds muss beispielsweise durch messbare und objektive Kriterien nachweisen, dass er nachhaltig wirtschaftet und klare ESG-Ziele verfolgt.

Mit diesen Maßnahmen reagiert die ESMA auf die wachsende Nachfrage nach ESG-Investments und die damit verbundenen Herausforderungen. Die neuen Leitlinien sollen dafür sorgen, dass Fonds, die Begriffe wie „nachhaltig“ oder „grün“ im Namen führen, ihre Investoren nicht irreführen und tatsächlichen Mehrwert im Sinne von Umwelt- und Sozialstandards bieten. Die Branche steht vor der Aufgabe, ihre Fondsbezeichnungen auf den Prüfstand zu stellen und ihre Nachhaltigkeitsversprechen klar und nachvollziehbar zu gestalten.