/Wettbewerbsverzerrung durch neue EU-Reformschläge zur Offenlegungsverordnung?

Wettbewerbsverzerrung durch neue EU-Reformschläge zur Offenlegungsverordnung?

Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der SFDR sorgt in der Finanzbranche für Diskussionen, und die Kritik des Forums Nachhaltige Geldanlagen fällt dabei klar aus. Das FNG erkennt zwar an, dass die vorgeschlagenen neuen Produktkategorien „Nachhaltigkeit“, „Übergang“ und „ESG Grundlagen“ grundsätzlich in die richtige Richtung weisen. Der Versuch, mehr Ordnung in einen bislang oft unübersichtlichen Markt zu bringen, ist sinnvoll. Seit Jahren zeigt sich nämlich, dass nachhaltige Finanzprodukte in Europa zwar stark beworben werden, die Begriffe dahinter aber häufig unscharf bleiben. Anleger, Berater und institutionelle Investoren müssen sich bislang durch ein Dickicht aus Selbstdarstellungen, Marketingaussagen und schwer vergleichbaren Offenlegungen arbeiten. Dass die Kommission hier nachschärfen will, ist deshalb nachvollziehbar und notwendig.

Genau an diesem Punkt setzt jedoch die Kritik des FNG an. Aus Sicht des Verbands reicht es nicht aus, nur neue Kategorien für Produkte mit Nachhaltigkeitsbezug zu schaffen. Entscheidend ist vielmehr, wie mit all jenen Finanzprodukten umgegangen wird, die diese Anforderungen gerade nicht erfüllen. Wenn solche Produkte künftig einfach außerhalb der neuen Kategorien verbleiben, entsteht nach Auffassung des FNG eine problematische Grauzone. Dort könnten Anbieter weiterhin mit vagen Aussagen arbeiten, ohne sich klar festlegen zu müssen. Für Anleger wäre damit wenig gewonnen. Wer in einen Fonds oder ein anderes Anlageprodukt investiert, sollte auf einen Blick erkennen können, ob ein Produkt tatsächlich nachhaltig ausgerichtet ist, ob es sich um ein Übergangsprodukt handelt oder ob es keinen ernsthaften Nachhaltigkeitsanspruch besitzt.

Der Kern des Einwands ist deshalb leicht verständlich: Transparenz entsteht nicht nur durch die Kennzeichnung der besseren Produkte, sondern ebenso durch die klare Benennung der übrigen. Wenn Produkte, die nicht unter „Nachhaltigkeit“, „Übergang“ oder „ESG Grundlagen“ fallen, keine eindeutige Einordnung erhalten, bleibt Raum für Missverständnisse und Schönfärberei. Genau das sollte die SFDR eigentlich verhindern. In der Praxis könnte eine fehlende Negativkennzeichnung dazu führen, dass Anleger ein Produkt verantwortungsvoller einschätzen, als es tatsächlich ist. Das Problem des Greenwashings würde damit nicht beseitigt, sondern nur in neuer Form fortgeführt. Das FNG fordert daher im Grunde keinen radikalen Schritt, sondern einen sauberen und nachvollziehbaren Ordnungsrahmen.

Die Debatte berührt damit einen grundsätzlichen Punkt der nachhaltigen Finanzmarktregulierung in Europa. Regeln haben nur dann einen echten Wert, wenn sie verständlich, überprüfbar und für alle Marktteilnehmer verbindlich sind. Halbe Klarheit nützt am Ende weder Investoren noch Anbietern, die seriös arbeiten. Das FNG drängt deshalb auf eine Lösung, die nicht nur neue Etiketten einführt, sondern auch die unbequeme Frage beantwortet, wie mit nicht nachhaltigen Produkten umzugehen ist. Genau daran wird sich zeigen, ob die Überarbeitung der SFDR tatsächlich mehr Orientierung schafft oder alte Unschärfen nur unter neuem Namen fortschreibt. Wer Vertrauen in nachhaltige Geldanlagen stärken will, muss die Dinge klar benennen. Nur so lässt sich verhindern, dass Produkte mehr versprechen, als sie am Ende halten.